Freitag, 21. Februar 2014

Heute traf die aktualisierte Genehmigungsurkunde für DBØUG bei mir ein.

Was viele OMs nicht wissen:

Im Gegensatz zu einer persönlichen Lizenz (die ja i.d.R. lebenslang gilt), läuft die Lizenz für eine Relaisfunkstelle nach einer bestimmten Zeit (bei DBØUG sind das drei Jahre) automatisch aus.

Der Relaisverantwortliche muss also daran denken,  rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung bei der Bundesnetzagentur die Verlängerung zu beantragen. Wenn sich nichts geändert hat, ist das ein reiner „Verwaltungsakt“, der ruck zuck von der Behörde bearbeitet wird. So auch hier.

Wenn man das aber vergisst, so wird das Relais nach Ablauf ‚schwarz‘ betrieben. Dann muss ein kompletter Neuantrag gestellt werden; das kostet eine Menge Geld und wenn man Pech hat, bekommt das Relais ein anderes Rufzeichen.

Die Genehmigung für DBØUG gilt nun bis Ende März 2017.

Ludger, DK9QF
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Lizenzurkunde